Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen (Az. IV A 5 – O-1561 / 19 / 10001 :004).
Betriebsratswahl bei Porsche wirksam angefochten
Die Betriebsratswahl bei Porsche wurde wirksam angefochten. Bei der Wahl sei der Betriebsbegriff verkannt worden. Solle eine betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheit i. S. v. § 3 Abs.